§ 2 Auskünfte, Beratungen
Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Für eine etwaige Haftung gilt der entsprechende Abschnitt
§ 3 Angebot und Vertragsabschluß, Vorführ- bzw. Demo- bzw. Leihgeräte
- Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
- Der Verkäufer behält sich vor, Konstruktionen und Formen bis zur Lieferung zu ändern.
- Dem Käufer ist bekannt, dass die vom Verkäufer gelieferten Geräte der Exportüberwachung durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft unterliegen. Der Käufer ist verpflichtet, die diesbezüglichen Vorschriften des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft bei einem eventuellen Reexport der vom Verkäufer gelieferten Geräte zu beachten.
- Vorführ-/Demo-/Leihgeräte sind unverbindliche Ansichtsgeräte. Bei einem Kauf nach Beistellung eines Vorführ-/Demo-/Leihgerätes sind Abweichungen des statt dessen gekauften Gerätes vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen. Bei Lieferung von Vorführ-/Demo-/Leihgeräten gelten Eigenschaften des Gerätes nicht als zugesichert, es sei denn, das anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist.
- Vorführ-/Demo-/Leihgeräte sind spätestens innerhalb von 2 Wochen in einwandfreien Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb dieser Zeit, sind wir berechtigt, für das Vorführ-/Demo-/Leihgerät den Kaufpreis gemäß aktueller Preisliste zu berechnen.
- Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßund Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.
- Jeglicher Auftrag unterliegt der Abgabe eines Angebotes seitens Landsberg und wird mittels schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich vom Kunden bestätigt.
Landsberg behält sich im Zweifel vor, Aufträge ausschliesslich gegen Vorkasse durchzuführen.
§ 6 Versand, Gefahrenübergang
- Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.
- Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, hierfür 1% der Bruttoauftragssumme monatlich zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 7 Rahmen- und Abrufaufträge
- Rahmen- und Abrufaufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der dem Rahmen-/Abrufauftrag zugrunde liegenden Gesamtmenge.
- Soweit sich aus dem Vertrag keine bestimmten Abruftermine ergeben, ist die gesamte Menge des Rahmen-/Abrufauftrages innerhalb von 12 Monaten abzurufen.
- Werden vom Kunden Abruftermine nichteingehalten, so sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufes die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu berechnen. Unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Garantie
- Der Verkäufer garantiert die Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit, jedoch nicht die Eignung des Kaufgegenstandes zu einem bestimmten Zweck. Dies zu prüfen und zu entscheiden ist alleine die Sache des Käufers. Geringfügige Abweichungen von den Spezifikationen des Verkäufers sowie technische Änderungen, die die Gebrauchsfähigkeit des Verkaufsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel im Sinne dieser Gewährleistungsvorschriften dar.
- Der Verkäufer leistet für Mängel, die bei Gefahrübergang auf den Käufer vorhanden waren, in der Weise Gewähr, dass der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach dem Tage der Ablieferung berechtigt ist, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst darauf, dass der Verkäufer nach eigener Wahl unentgeltlich den Kaufgegenstand nachbessert oder mängelfreie Ware nachliefert. Die Kosten von Nachbesserung und Nachlieferung, Frachtkosten jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen zu Lasten des Verkäufers. Läßt sich der Mangel durch Nachbesserung oder Nachlieferung nicht behebe, so ist der Käufer nach seiner Wahl zu Minderung des Kaufpreises oder zur Wandlung berechtigt.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Vorführgeräte übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 7 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist.
- Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
- Der Verkäufer ist zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
- Die Gewährleistungspflicht des Käufers erlischt, wenn der gelieferte Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wird, ohne Genehmigung des Verkäufers verändert oder verarbeitet wird, übermäßig beansprucht wird oder wenn die ursprünglichen Fabrikationsnummern entfernt oder verändert werden. Für von ihm gelieferte Erzeugnisse fremder Hersteller haftet der Verkäufer nur mit der Maßgabe, dass der Käufer zunächst verpflichtet ist, aus den an ihn abgetretenen Gewährleistungsansprüchen des Verkäufers gegen den Lieferer gegen diesen vorzugehen. Eine Gewährleistungshaftung des Verkäufers besteht nur insoweit, als der Lieferer dem Käufer keine Gewähr leistet. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, soweit sie auf Mängel vom Fremderzeugnissen beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab Gewährleistung. Der Verkäufer trifft hiermit seine ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer von Fremderzeugnissen an den Käufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
Im speziellen Gerät “JetPeel” erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung wenn der Einsatz von “Fremdreagenzien”, also nicht vom Hersteller TavTech über Landsberg erworbene Substanzen zum Einsatz kommen oder gekommen sind.
- Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung geleistet.
- Bei wassergekühlten Kaufgegenständen haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die durch einen Ausfall des Kühlwassers verursacht werden.
- Bei mangelhafter oder unsachgemäßer Wartung des Kaufgegenstandes durch nicht vom Verkäufer beauftragte Personen ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
- Der Verkäufer erbringt seine Gewährleistungsleistungen ausschließlich an der vereinbarten Lieferanschrift des Käufers.
- Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers erlischt, wenn der Käufer den Kaufgegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers vom Aufstellungsort entfernt. Jede Schadensersatzhaftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auch in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Kaufpreis beschränkt, so dass insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfall / Betriebs-/ Praxisausfall und entgangenen Gewinn gegen den Verkäufer nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer insoweit den Abschluss entsprechender Versicherungen.
- Garantie JetPeel – Wartungsvorschrift
Alle JetPeel™ Geräte sind mindestens 1 x jährlich vom Landsberg technischen Service gemäß Herstellerangaben zu warten auch wenn das System nicht genutzt wurde. Stichwort Standschäden.
Wird der Wartungsintervall vom Kunden ausgesetzt bzw nicht vorschriftsmäßig durchgeführt,
erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie seitens des Herstellers als auch von Landsberg.
Wird JetPeel™ nicht mit den vom Hersteller TavTech vorgeschriebenen Wirkseren gemäß
https://www.landsberg.eu/produkte/jetpeel/wirkseren/ betrieben, erlischt ebenfalls jegliche Garantie.
§ 13 Fertigung nach Anweisungen des Kunden
- Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Kundenmaßen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Kundenanweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung. Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
- Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen durch die Ware verursachter Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
- Der Kunde übernimmt uns gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten uns gegenüber sind wir ohne rechtliche Prüfung der etwaigen Ansprüche Dritter berechtigt, nach Anhörung des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass der Dritte die Geltendmachung der Schutzrechte innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Erklärung uns gegenüber zurückzieht. Der Kunde hat uns durch die Geltendmachung der Schutzrechte etwa entstandene Schäden zu ersetzen. Im Falle des Rücktritts sind die von uns bisher geleisteten Arbeiten zu vergüten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
- Die für die Durchführung des Auftrages von uns gefertigten Formen, Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschließlich unser Eigentum. Ansprüche hierauf stehen dem Kunden nicht zu, auch wenn er sich an den Kosten für die Herstellung von Formen, Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt, es sei denn, dass ausdrücklich anderes vereinbart worden ist.
§ 14 Instituts-Finder
Landsberg stellt auf https://www.landsberg.eu unter https://www.institutsfinder.landsberg.eu Landsberg Kunden einen sogenannten “Instituts-Finder”, eine Behandlersuchmaschine für Behandlungssuchende zur Verfügung. Jeder Landsberg Kunde, der seine betreffenden Gerätesysteme bei Landsberg gekauft hat und (!) Produkte/Verbrauchsmaterialien (Reagenzien für JetPeel™, Handstücke für JetPeel™ , ReadyMedical, Edelweiss®, Dr. JK Cosmeceuticals Privée, dr. skin’s, DermWave™, FeatherTouch™, LiquidGloves™) bei Landsberg regelmäßig und angepasst zu den Behandlungszahlen kauft, hat das Recht im “Instituts-Finder” kostenlos gelistet zu sein.
Landsberg behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kunden das Recht des Listings im Institutsfinder zu verwehren, wenn geschäftliche Gründe seitens Landsberg dagegen sprechen.
Geschäftliche Gründe können zB. sein, wenn die betreffenden Produkte nicht auf der Kundenwebseite zu finden sind,
JetPeel™ nicht mit Original Wirkseren vom Hersteller betrieben wird oder das Institut des Kunden nicht die Ästhetik widerspiegelt die Landsberg repräsentiert.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 15 Landsberg Shop
Die Benutzung des Landsberg Shops erfolgt ausschließlich zu den anschließend näher erläuterten Bedingungen.
- Ihr Onlinekonto:
Wenn Sie einen Landsberg Service nutzen, sind Sie für die Sicherstellung der Vertraulichkeit Ihres Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu Ihrem Computer verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Ihr Konto oder Passwort vorgenommen werden. Sie sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird und Sie sollten uns unverzüglich informieren, wenn Sie Anlass zur Sorge haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrem Passwort erlangt hat oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Angaben an uns korrekt und vollständig sind und Sie uns von jeglichen Änderungen hinsichtlich der von Ihnen gegebenen Informationen in Kenntnis setzen. Sie können viele der Informationen, die Sie uns gegeben haben, sowie Ihre Kontoeinstellungen in dem Bereich “Mein Konto” der Webseite einsehen und aktualisieren.
Sie dürfen einen Landsberg Service nicht verwenden: (i) in einer Weise, die dazu geeignet ist, den Landsberg Service oder den Zugang dazu zu unterbrechen, zu beschädigen oder in sonstiger Art zu beeinträchtigen, oder (ii) für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder rechtswidrigen Aktivität oder (iii) um Belästigung, Unannehmlichkeiten oder Angst zu verursachen.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.
- Lizenz – Zugriff auf Landsberg Daten
Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und etwaiger anwendbarer Servicebedingungen sowie der Bezahlung anfallender Gebühren gewähren Ihnen Landsberg und seine Anbieter von Inhalten eine beschränkte, einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff und die nicht-kommerzielle Nutzung der Landsberg Services. Diese Lizenz beinhaltet nicht den Weiterverkauf oder die kommerzielle Nutzung von Landsberg Services oder ihrer Inhalte, eine Erfassung und Nutzung von Produktinformationen, Beschreibungen oder Preisen, die abgeleitete Nutzung von Landsberg Services oder ihrer Inhalte, ein Herunterladen oder Kopieren von Kontoinformationen zugunsten eines anderen Händlers oder die Nutzung von Data-Mining, Robotern oder ähnlichen Datenerfassungs- und Extraktions-Programmen.
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- Nutzungsbedingungen
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie die Landsberg Services benutzen. Durch die Nutzung der Landsberg Services erklären Sie Ihr Einverständnis, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl von Landsberg Services an und in manchen Fällen finden darauf zusätzliche Bedingungen Anwendung. Wenn Sie einen Landsberg Service (z.B. Mein Konto, Geschenkgutscheine oder Landsberg Mobile-Applikationen) verwenden, unterliegen Sie den Bedingungen, die auf den jeweiligen Landsberg Service anwendbar sind (“Servicebedingungen”). Wenn diese Nutzungsbedingungen den jeweiligen Servicebedingungen widersprechen, haben jene Servicebedingungen Vorrang.
- Datenschutz
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- Kein Verzicht
Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
- Minderjährige
Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Landsberg Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.
§ 17 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
- Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung/ Leistung berücksichtigenden Betrages erstatten.
- Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragsverpflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Wir haben keine Verpflichtungen, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung in nicht von uns angebotener Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
§ 18 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhand mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig.
§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden, für Klagen des Kunden ausschließlich unser Sitz. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 22 Verbindlichkeiten von Verträgen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Daraus, dass der Verkäufer auf die Einhaltung einzelner Vertragsabstimmungen nicht besteht, aus deren Nichteinhaltung keine Folgerungen zieht oder Ansprüche nicht geltend macht, kann nicht abgeleitet werden, dass er insoweit auf seine Rechte und Ansprüche verzichtet.
§ 21 – Behandlungsverträge
Bei Landsberg respektive vormals bei Laserwelt abgeschlossenen Behandlungsverträge,
sind innerhalb der Vertragslaufzeit bzw. der geplanten Behandlungslaufzeit abzuschliessen.
Bezahlte Behandlungen, im speziellen Behandlungspakete (mehrere Behandlungen im Paket zum Paketpreis abgeschlossen) werden spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres nach Vertragsabschluss ungültig.
Nicht wahrgenommene bzw. ohne ärztliches Attest abgesagte Behandlungstermine werden ersatzlos und ohne Kostenerstattung gestrichen.
Kostenerstattung erfolgt ausschliesslich bei Totalabsagen ohne neue Terminierung vor Behandlung mit ärztlichem Attest.