AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Landsberg First Class Aesthetic als Firma und die Webseiten:

https://www.landsberg.eu
https://www.institutsfinder.landsberg.eu
https://www. shop.landsberg.eu

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Kunden und der Firma Landsberg, vertreten durch den Inhaber Michael Landsberg, geltenden Bedingungen für alle Geschäftsvorfälle.

§ 1 Allgemeines

  1. Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
  2. Ansonsten haben unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
  3. Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.
  4. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 2 Auskünfte, Beratungen

Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Für eine etwaige Haftung gilt der entsprechende Abschnitt

§ 3 Angebot und Vertragsabschluß, Vorführ- bzw. Demo- bzw. Leihgeräte

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
  2. Der Verkäufer behält sich vor, Konstruktionen und Formen bis zur Lieferung zu ändern.
  3. Dem Käufer ist bekannt, dass die vom Verkäufer gelieferten Geräte der Exportüberwachung durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft unterliegen. Der Käufer ist verpflichtet, die diesbezüglichen Vorschriften des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft bei einem eventuellen Reexport der vom Verkäufer gelieferten Geräte zu beachten.
  4. Vorführ-/Demo-/Leihgeräte sind unverbindliche Ansichtsgeräte. Bei einem Kauf nach Beistellung eines Vorführ-/Demo-/Leihgerätes sind Abweichungen des statt dessen gekauften Gerätes vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen. Bei Lieferung von Vorführ-/Demo-/Leihgeräten gelten Eigenschaften des Gerätes nicht als zugesichert, es sei denn, das anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist.
  5. Vorführ-/Demo-/Leihgeräte sind spätestens innerhalb von 2 Wochen in einwandfreien Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb dieser Zeit, sind wir berechtigt, für das Vorführ-/Demo-/Leihgerät den Kaufpreis gemäß aktueller Preisliste zu berechnen.
  6. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßund Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.
  7. Jeglicher Auftrag unterliegt der Abgabe eines Angebotes seitens Landsberg und wird mittels schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich vom Kunden bestätigt.
    Landsberg behält sich im Zweifel vor, Aufträge ausschliesslich gegen Vorkasse durchzuführen.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbearbeitung / Rechnung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise als Nettopreise ab Werk. Der Kunde hat zusätzliche Frachtkosten, besondere, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben, Umsatzsteuer und Zölle zu tragen.
  2. Bei einer Vereinbarung zollfreier Preise hat der Käufer dem Verkäufer die erforderlichen Zolldokumente zu übersenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach oder stellt sich aus anderen Gründen nachträglich heraus, dass die Ware nicht zollfrei eingeführt werden konnte, so haftet gegenüber dem Verkäufer dafür der Käufer bzw. der Aussteller der Zollfreierklärung.
  3. Unsere Rechnungen sind entsprechend der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen fällig. Rechnungen des Verkäufers sind zur Zahlung in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf das Konto des Verkäufers fällig. Zahlungsanweisungen und Schecks sowie – nach besonderer Vereinbarung – Wechsel werden nur zahlungshalber und unter Abrechnung aller Inkasso- und Finanzierungsspesen angenommen. Wechsel müssen rediskontfähig sein. Eine Weitergebung oder Prolongation gilt nicht als Erfüllung. Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Geldeingangs. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Bei Auslandsgeschäften gilt Vorauszahlung 100% vor dem Auslieferungstermin.
  4. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber in Höhe von 5%-Punkten über dem Zinssatz für Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) zu berechnen. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Ansprüche im Verzugsfalle bleiben unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes und nicht dessen Absendung an.
  5. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. Alle unsere Forderungen – auch solche aus anderen Verträgen mit dem Kunden – werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn uns sonst Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlaß geben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf seiten des Kunden schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder Nachnahme auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  7. Unabhängig von dem vereinbarten Preis schuldet der Käufer den in der am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste des Verkäufers ausgewiesenen Preis, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ein Zeitraum von mindestens vier Monaten verstrichen ist.
  8. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
  9. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  10. Jeglicher Auftrag erfolgt bzw wird durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden erst wirksam.

§ 5 Lieferung

  1. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus dem jeweiligen oder einem anderen mit dem Verkäufer getätigten Geschäft im Verzug ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers aus dem Verzug des Käufers bleiben davon unberührt.
  2. Teillieferungen sind zulässig und gemäß den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Käufer abzunehmen.
  3. Im Falle des Rücktritts und der Wandlung kann der Käufer nur die Rückvergütung geleisteter Zahlungen verlangen. Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch nichtvertraglicher Art – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruhe auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse oder technischer Defekts an den Geräten / Produkten, auf die uns eine Lieferung / Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel), Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, technische Defekts sowie die Nichtbelieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  4. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 10 Wochen überschritten wird. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren; wegen weitergehender Ansprüche gilt Abs. 3 Satz 2 entsprechend.
  5. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schaden oder eine Schadenspauschale in Höhe von 50% des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dem Verkäufer entweder überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei. Anstelle die vorstehend beschriebenen Rechte geltend zu machen, ist der Verkäufer auch berechtigt, innerhalb einer von ihm angemessenen verlängerten Lieferfrist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.
  6. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers vorbehalten, wobei den Verkäufer insoweit keine Haftung trifft.
  7. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  8. Bei Wartungen oder Serviceeinsätzen behält sich Landsberg vor, das jeweilige Gerät bis zur vollständigen Zahlung der Kosten gemäß vom Kunden unterschriebener Auftragsbestätigung einzubehalten.

§ 6 Versand, Gefahrenübergang

  1. Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.
  2. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, hierfür 1% der Bruttoauftragssumme monatlich zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 7 Rahmen- und Abrufaufträge

  1. Rahmen- und Abrufaufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der dem Rahmen-/Abrufauftrag zugrunde liegenden Gesamtmenge.
  2. Soweit sich aus dem Vertrag keine bestimmten Abruftermine ergeben, ist die gesamte Menge des Rahmen-/Abrufauftrages innerhalb von 12 Monaten abzurufen.
  3. Werden vom Kunden Abruftermine nichteingehalten, so sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufes die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu berechnen. Unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Aufstellung

  1. Für jede Art von Aufstellung gelten die folgenden Bestimmungen: Der Käufer hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen: – Hilfsmannschaften, wie z. B. Handlanger und wenn nötig auch Elektro- und Wasser-Installateure – Die zur Aufstellung oder Inbetriebnahme erforderlichen Vorrichtungen wie Hebezeuge sowie die erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe; – Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Elektro- und Kühlwasseranschlüsse bis zum Ort der Aufstellung.
  2. Vor Beginn der Aufstellung müssen die für die Aufnahme der Aufstellungsarbeiten erforderlichen Lieferteile sich an Ort und Stelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung sofort nach Ankunft der Aufsteller begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
  3. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umstände am Ort der Aufstellung ohne Verschulden des Verkäufers, so hat der Käufer alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller zu tragen.
  4. Der Käufer verpflichtet, den Aufstellern eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Aufstellung unverzüglich auszuhändigen.
  5. Der Verkäufer haftet nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung der Liefergegenstände. Für die Tätigkeit seiner Aufsteller und sonstigen Erfüllungshilfen haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als diese Arbeiten mit der Lieferung und der Aufstellung zusammenhängen und den Erfüllungsgehilfen des Aufstellers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Im übrigen, insbesondere für die Ausführung vom Käufer veranlasster Arbeiten – auch wenn sie durch die vorerwähnten Personen erfolgt – ist der Verkäufer von jeder Haftung freigestellt.

§ 9 Rechte an Software

  1. Sämtliche Programme bleiben unser Eigentum. Die Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und – auch für eigene Zwecke – weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden.
  2. An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Ware, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrage des Käufers angefertigt werden und unsere Lieferung darstellen, werden dem Käufer in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gewährt.
  3. Quellprogramme werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, ihre Überlassung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 10 Vermietung

  1. Alle übrigen Paragraphen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im vollen Umfang, wenn nichts anderes unter dem Paragraphen Vermietung formuliert wurde.
  2. Der Mieter der unsere Geräte anmietet wird diese zeitweilig in seinen Praxisräumen bzw. in von ihm benannten Räumen betreiben. Der Mieter muss die räumlichen Gegebenheiten gewähren, um die Geräte ordnungsgemäß nutzen zu können.
  3. Für die Auslieferung der Geräte / Mietsache ist maßgeblich das die Auftragsbestätigung vom Mieter mindestens 10 Werktage vor dem Miettermin unterzeichnet uns vorliegt. Ein Rechtsanspruch des Mieters, an den gewünschten Tagen die Mietsache tatsächlich zur Verfügung gestellt zu bekommen, wird dadurch nicht begründet. Der Vermieter ist berechtigt die Mietwünsche des Mieters aufgrund von technischen Defekten an der Mietsache oder Kenntnisse der Bonität des Kunden oder ohne Begründung zurückzuweisen und Ersatztermine anzubieten. Für diesen Fall sind Mieter und Vermieter gehalten, Einvernehmen zu erzielen. Sofern Einvernehmen nicht erzielt werden kann, resultieren daraus für den Mieter keinerlei Schadenersatzansprüche.
  4. Der Mieter kann auch mehrere Miettermine vorab in Auftrag geben. Die Termine müssen innerhalb der nächsten 12 Monate wahrgenommen werden.
  5. Aus organisatorischen Gründen kann eine Terminstornierung nur 10 Werktage vor Mietdatum ohne Berechnung berücksichtigt werden. Danach wird der Mietpreis ohne Fahrkostenpauschale in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen, die die Reservierungen von mehreren Mietterminen beinhalten werden bei vorzeitiger Stornierung (Terminverlegungen durch den Mieter ausgeschlossen) die nicht wahrgenommenen Termine mit 15 % netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnet. Für Terminstornierungen ohne Vereinbarung eines Ersatztermins wird die aktuelle Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  6. Der Mieter und Vermieter sind verpflichtet das Übergabeprotokoll ordnungsgemäß auszufüllen. Ankunftszeitpunkt, Abholungszeitpunkt und ordnungsgemäßer Zustand der Mietsache sind mindestens zu vermerken.
  7. Die in der Auftragsbestätigung angegebene Mietdauer ist maßgeblich. Bei Überschreitung der Mietzeit wird jede angefangene ½ Stunde mit dem aktuellen Gebührensatz nachberechnet.
  8. Der Vermieter verpflichtet sich ordnungsgemäße Geräte zu vermieten und diese entsprechend zu warten. Bei Defekten oder Betriebsstörungen ist der Mieter verpflichtet, den Betrieb sofort einzustellen und den Vermieter unverzüglich zu unterrichten.
  9. Der Mieter bestätigt durch die Annahme der Mietsache oder durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass er mit der Anwendung der Mietsache vertraut und zur Anwendung berechtigt und befähigt ist. Der Mieter verpflichtet sich, Behandlungen mit den Mietgeräten ausschließlich persönlich durchzuführen oder durch von ihm überwachtem, dazu befugtem Fachpersonal durchführen zu lassen.
  10. Der Mieter ist zur Überlassung des Gerätes an Dritte sowie zur Untervermietung nicht berechtigt.
  11. Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache pfleglich zu behandeln und die einschlägigen gesetzlichen Schutzvorschriften zu beachten.
  12. Die Verantwortung und Haftung für Diagnostik, Indikation, Aufklärung, Vorbehandlung, Anwendung und Nachbehandlung im Rahmen der Anwendung der Mietgeräte liegt ausschließlich beim Mieter als dem zeitweiligen Betreiber des von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Gerätes. Der Mieter verpflichtet sich das mit der Anwendung des Mietgerätes verbundene Risiko in seine Berufshaftpflichtversicherung aufzunehmen, sowie darüber hinaus den zeitweiligen Betrieb der Mietgeräte der zuständigen Gewerbeaufsicht zu melden.
  13. Der Vermieter schließt, soweit gesetzlich möglich, jede Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der Mietgeräte durch den Mieter entstehen, insbesondere auch für Schäden, die in den Haftungs- und Verantwortungsbereich des Geräteherstellers fallen, aus. Die Haftung des Vermieters für jeden einzelnen Schadensfall ist ausgeschlossen.
  14. Jede Schadensersatzhaftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auch in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Mietpreis beschränkt, so dass insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfall / Betriebs-/ Praxisausfall und entgangenen Gewinn gegen den Verkäufer nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer insoweit den Abschluss entsprechender Versicherungen.

§ 11 Gewährleistung und Garantie

  1. Der Verkäufer garantiert die Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit, jedoch nicht die Eignung des Kaufgegenstandes zu einem bestimmten Zweck. Dies zu prüfen und zu entscheiden ist alleine die Sache des Käufers. Geringfügige Abweichungen von den Spezifikationen des Verkäufers sowie technische Änderungen, die die Gebrauchsfähigkeit des Verkaufsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel im Sinne dieser Gewährleistungsvorschriften dar.
  2. Der Verkäufer leistet für Mängel, die bei Gefahrübergang auf den Käufer vorhanden waren, in der Weise Gewähr, dass der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach dem Tage der Ablieferung berechtigt ist, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst darauf, dass der Verkäufer nach eigener Wahl unentgeltlich den Kaufgegenstand nachbessert oder mängelfreie Ware nachliefert. Die Kosten von Nachbesserung und Nachlieferung, Frachtkosten jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen zu Lasten des Verkäufers. Läßt sich der Mangel durch Nachbesserung oder Nachlieferung nicht behebe, so ist der Käufer nach seiner Wahl zu Minderung des Kaufpreises oder zur Wandlung berechtigt.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Vorführgeräte übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 7 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist.
  4. Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
  5. Der Verkäufer ist zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
  6. Die Gewährleistungspflicht des Käufers erlischt, wenn der gelieferte Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wird, ohne Genehmigung des Verkäufers verändert oder verarbeitet wird, übermäßig beansprucht wird oder wenn die ursprünglichen Fabrikationsnummern entfernt oder verändert werden. Für von ihm gelieferte Erzeugnisse fremder Hersteller haftet der Verkäufer nur mit der Maßgabe, dass der Käufer zunächst verpflichtet ist, aus den an ihn abgetretenen Gewährleistungsansprüchen des Verkäufers gegen den Lieferer gegen diesen vorzugehen. Eine Gewährleistungshaftung des Verkäufers besteht nur insoweit, als der Lieferer dem Käufer keine Gewähr leistet. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, soweit sie auf Mängel vom Fremderzeugnissen beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab Gewährleistung. Der Verkäufer trifft hiermit seine ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer von Fremderzeugnissen an den Käufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
    Im speziellen Gerät “JetPeel” erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung wenn der Einsatz von “Fremdreagenzien”, also nicht vom Hersteller TavTech über Landsberg erworbene Substanzen zum Einsatz kommen oder gekommen sind.
  7. Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung geleistet.
  8. Bei wassergekühlten Kaufgegenständen haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die durch einen Ausfall des Kühlwassers verursacht werden.
  9. Bei mangelhafter oder unsachgemäßer Wartung des Kaufgegenstandes durch nicht vom Verkäufer beauftragte Personen ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
  10. Der Verkäufer erbringt seine Gewährleistungsleistungen ausschließlich an der vereinbarten Lieferanschrift des Käufers.
  11. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers erlischt, wenn der Käufer den Kaufgegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers vom Aufstellungsort entfernt. Jede Schadensersatzhaftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auch in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Kaufpreis beschränkt, so dass insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfall / Betriebs-/ Praxisausfall und entgangenen Gewinn gegen den Verkäufer nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer insoweit den Abschluss entsprechender Versicherungen.
  12. Garantie JetPeel – Wartungsvorschrift
    Alle JetPeel™ Geräte sind mindestens 1 x jährlich vom Landsberg technischen Service gemäß Herstellerangaben zu warten auch wenn das System nicht genutzt wurde. Stichwort Standschäden.
    Wird der Wartungsintervall vom Kunden ausgesetzt bzw nicht vorschriftsmäßig durchgeführt,
    erlischt jegliche Gewährleistung und Garantie seitens des Herstellers als auch von Landsberg.
    Wird JetPeel™ nicht mit den vom Hersteller TavTech vorgeschriebenen Wirkseren gemäß
    https://www.landsberg.eu/produkte/jetpeel/wirkseren/ betrieben, erlischt ebenfalls jegliche Garantie.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1.
  4. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchsklage) nicht eingezogen werden können und die Dritt-widerspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzu-behalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben; jedoch ist der Kunde nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
  5. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
  6. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
  7. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
  8. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
  9. Übersteigt der Wert (bei Forderungen der Nennwert, bei beweglichen Sachen der Schätzwert) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  10. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

§ 13 Fertigung nach Anweisungen des Kunden

  1. Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Kundenmaßen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Kundenanweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung. Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
  2. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, gegen uns wegen durch die Ware verursachter Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  3. Der Kunde übernimmt uns gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten uns gegenüber sind wir ohne rechtliche Prüfung der etwaigen Ansprüche Dritter berechtigt, nach Anhörung des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass der Dritte die Geltendmachung der Schutzrechte innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Erklärung uns gegenüber zurückzieht. Der Kunde hat uns durch die Geltendmachung der Schutzrechte etwa entstandene Schäden zu ersetzen. Im Falle des Rücktritts sind die von uns bisher geleisteten Arbeiten zu vergüten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
  4. Die für die Durchführung des Auftrages von uns gefertigten Formen, Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschließlich unser Eigentum. Ansprüche hierauf stehen dem Kunden nicht zu, auch wenn er sich an den Kosten für die Herstellung von Formen, Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt, es sei denn, dass ausdrücklich anderes vereinbart worden ist.

§ 14 Instituts-Finder

Landsberg stellt auf https://www.landsberg.eu unter https://www.institutsfinder.landsberg.eu Landsberg Kunden einen sogenannten “Instituts-Finder”, eine Behandlersuchmaschine für Behandlungssuchende zur Verfügung. Jeder Landsberg Kunde, der seine betreffenden Gerätesysteme bei Landsberg gekauft hat und (!) Produkte/Verbrauchsmaterialien (Reagenzien für JetPeel™, Handstücke für JetPeel™ , ReadyMedical, Edelweiss®, Dr. JK Cosmeceuticals Privée, dr. skin’s, DermWave™, FeatherTouch™, LiquidGloves™) bei Landsberg regelmäßig und angepasst zu den Behandlungszahlen kauft, hat das Recht im “Instituts-Finder” kostenlos gelistet zu sein.
Landsberg behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kunden das Recht des Listings im Institutsfinder zu verwehren, wenn geschäftliche Gründe seitens Landsberg dagegen sprechen.
Geschäftliche Gründe können zB. sein, wenn die betreffenden Produkte nicht auf der Kundenwebseite zu finden sind,
JetPeel™ nicht mit Original Wirkseren vom Hersteller betrieben wird oder das Institut des Kunden nicht die Ästhetik widerspiegelt die Landsberg repräsentiert.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 15 Landsberg Shop

Die Benutzung des Landsberg Shops erfolgt ausschließlich zu den anschließend näher erläuterten Bedingungen.

  1. Ihr Onlinekonto:
    Wenn Sie einen Landsberg Service nutzen, sind Sie für die Sicherstellung der Vertraulichkeit Ihres Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu Ihrem Computer verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Ihr Konto oder Passwort vorgenommen werden. Sie sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird und Sie sollten uns unverzüglich informieren, wenn Sie Anlass zur Sorge haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrem Passwort erlangt hat oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Angaben an uns korrekt und vollständig sind und Sie uns von jeglichen Änderungen hinsichtlich der von Ihnen gegebenen Informationen in Kenntnis setzen. Sie können viele der Informationen, die Sie uns gegeben haben, sowie Ihre Kontoeinstellungen in dem Bereich “Mein Konto” der Webseite einsehen und aktualisieren.
    Sie dürfen einen Landsberg Service nicht verwenden: (i) in einer Weise, die dazu geeignet ist, den Landsberg Service oder den Zugang dazu zu unterbrechen, zu beschädigen oder in sonstiger Art zu beeinträchtigen, oder (ii) für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder rechtswidrigen Aktivität oder (iii) um Belästigung, Unannehmlichkeiten oder Angst zu verursachen.
    Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.
  2. Lizenz – Zugriff auf Landsberg Daten
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  3. Nutzungsbedingungen
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  4. Datenschutz
    Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung und Cookies & Internet Richtlinie, die auch für Ihre Nutzung von Landsberg Services gelten.
  5. Elektronische Kommunikation
    Wenn Sie einen Landsberg Service nutzen oder E-Mails an uns senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen über E-Mail oder durch das Veröffentlichen von Hinweisen auf unserer Webseite oder im Rahmen der anderen Landsberg Services kommunizieren. Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, elektronische Kommunikation von uns zu erhalten und Sie stimmen zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
  6. Urheberrecht und Datenbankrechte
    Der gesamte Inhalt der in einem Landsberg Service enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird, wie Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum von Landsberg oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen, und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt. Auch der Gesamtbestand der Inhalte der in einem Landsberg Service enthalten oder durch ihn bereitgestellt wird ist ausschließliches Eigentum von Landsberg und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.
    Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Teile eines Landsberg Services extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere dürfen Sie ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Landsberg.de kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile eines Landsberg Services zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Sie dürfen ferner ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Landsberg.de keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile eines Landsberg Services (z. B. unsere Preise und Produktinformationen) beinhaltet.
  7. Änderung von Services oder Änderung der Nutzungsbedingungen
    Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an Landsberg Services, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser Nutzungsbedingungen und der Servicebedingungen jederzeit vorzunehmen. Sie unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsbedingungen und Nutzungsbedingungen die zu dem Zeitpunkt in Kraft sind, an dem Sie die Landsberg Services nutzen. Falls eine dieser Bedingungen für unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund für undurchsetzbar gehalten wird, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Regelungen nicht.
  8. Kein Verzicht
    Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
  9. Minderjährige
    Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Landsberg Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

§ 16 Verkaufsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten durch Landsberg an Sie.
    Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an Landsberg aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an Landsberg erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Verkaufsbedingungen auf Ihre Bestellung einverstanden.
  2. Vertragsabschluss
    Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Landsberg zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Landsberg aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Wenn Ihre Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass Sie für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhalten. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen uns über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande. Vertragspartner ist Landsberg. Ungeachtet Ihres Widerrufsrechts nach Ziffer 3 können Sie Ihre Bestellung für ein Produkt vor Zusendung der zugehörigen Versandbestätigung jederzeit kostenfrei stornieren.
    Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen im PDF Format in dem Bereich Mein Konto der Webseite zur Verfügung gestellt. Wir werden Sie für jede Lieferung in der Versandbestätigung darüber informieren, ob eine elektronische Rechnung verfügbar ist.
  3. Widerrufsrecht bis zu 14 Tagen, Ausschluss des Widerrufsrecht und gesetzliches GewährleistungsrechtBEGINN WIDERRUFSBELEHRUNGWiderrufsrecht
    Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben oder ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Landsberg, Uhlandstraße 175, 10719 Berlin) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können Ihre Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln, so werden wir Ihnen unverzüglich
    (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren innerhalb der unten definierten Frist zurückgesendet haben.
    Folgen des Widerrufs:
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen für die erworbene Waren, die wir von Ihnen erhalten haben, und wir erstatten Ihnen die Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung. Diese Rückzahlung wird unverzüglich und spätestens, vorbehaltlich der unten genannten Situationen, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag erfolgen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
    Für diese Rückzahlung verwenden wir möglichst dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen in keinem Fall Entgelte. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, zurücksenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
    Ausnahmen vom Widerrufsrecht
    Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen
    zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus
    Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
    zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
    zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
    bei Dienstleistungen, wenn Landsberg diese (z.B. die Nutzung des Landsberg Marketings) vollständig erbracht hat und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren;

    ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
  4. Preise
    Alle Preise im Shop sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen anwendbaren Mehrwertsteuer. Trotz unserer größten Bemühungen kann eine kleine Anzahl der Produkte in unserem Katalog mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Webseite, werden wir Sie vor Versand der Ware kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.
  5. Bezahlung – Eigentumsvorbehalt
    Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte, EC oder Vorauskasse zahlen.
    Jedes gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Landsberg.
    Landsberg behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten. Bei Zahlungen sowie in sonstigen Fällen bei berechtigtem Anlass prüft und bewertet Landsberg die Datenangaben der Besteller und pflegt einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Landsberg-Konzerns und Wirtschaftsauskunfteien.
  6. Lieferungen
    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Auf der Webseite finden Sie Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten, die von Landsberg verkauft werden (z.B. auf der jeweiligen Produktdetailseite). Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Sofern Landsberg während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellt, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-Mail informiert. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
  7. Zoll
    Wenn Sie Produkte bei Landsberg zur Lieferung außerhalb der EU bestellen, können Sie Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald das Paket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung müssen von Ihnen getragen werden; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass Sie Ihre örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollten. Ferner beachten Sie bitte, dass Sie bei Bestellungen bei Landsberg als Einführender angesehen werden und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem Sie die Produkte erhalten, einhalten müssen. Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig für uns und wir möchten unsere internationalen Kunden darauf aufmerksam machen, dass grenzüberschreitende Lieferungen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden unterliegen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Zollinformationen.
  8. Die Ein Klick Bestellung
    Die Ein Klick Bestellfunktion ist der schnellste und einfachste Weg, Produkte sicher bei Landsberg zu bestellen. Falls Sie einen öffentlich zugänglichen oder gemeinsam genutzten Computer benutzen, empfehlen wir dringend, die Ein Klick-Bestellfunktion zu deaktivieren, wenn Sie sich nicht am Computer befinden.
  9. Gewährleistung auf Produkte, die von Landsberg verkauft wurden und Haftungsbegrenzung.
    Zusätzlich zu Ihrer 30-Tage Rückgabegarantie haben Besteller in der Europäischen Union für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der Lieferung der Ware Gewährleistungsrechte und können die Reparatur oder den Ersatz der auf Landsberg gekauften Produkte verlangen, wenn diese sich als mangelhaft oder nicht wie beschrieben erweisen. Wenn die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Zeit oder nicht ohne Schwierigkeiten repariert oder ersetzt werden kann, können Sie die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
    Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Landsberg auf Kosten von Landsberg zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Landsberg behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
    Im Fall von gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist kürzer als zwei Jahre sein.
    Landsberg haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Landsberg oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Landsberg beruht.
    Ferner haftet Landsberg für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet Landsberg jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Landsberg haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    Soweit die Haftung von Landsberg ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  10. JetPeel – Wartung, Reagenzien und Handstücke
    Das Gerätesystem JetPeel wurde von renommierten, meinungsbildenden Instituten/Personen (Universitätskliniken, Kliniken, Universitäten, Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten) jeweils ausschliesslich mit vom Gerätehersteller TavTech angebotenen Reagenzien und Handstücken universitär wissenschaftlich grunduntersucht und getestet.
    Alle Landsberg Marketingkernaussagen basieren auf den Ergebnissen dieser Studien.
    Um die Sicherheit der Behandlungsergebnisse und die Gleichheit der Behandlung der einzelnen Institute und das Behandlungskunden “Lege artis” behandelt werden, ist es nicht möglich JetPeel Handstücke separat zu kaufen.
    JetPeel Handstücke dürfen nur gemeinsam mit einer geschätzen Mindestanzahl von beliebig passenden JetPeel Orginal Reagenzien betrieben und im Landsberg Shop gekauft werden.
    Im Falle der Zweckentfremdung des JetPeel Gerätesystems durch den Einsatz von nicht getestetem Fremdreagenz anderer Hersteller erlischt die Produkthaftung, insbesondere die Wirkungs- und Nebenwirkungshaftung beim ordnungsgemässen Einsatz des Gerätesystems JetPeel und alle anderen anwendbaren Garantien.
    Ausserdem verpflichtet sich jeder JetPeel Anwender regelmässig an JetPeel Seminaren, veranstaltet durch die Landsberg MedWiss Academy, teilzunehmen um die Sachkenntnis im Umgang mit dem Gerätesystem JetPeel insbesondere im Punkto Anwendung und Reagenzieneinsatz sicherzustellen.
    Das Gerätesystem JetPeel ist einmal jährlich einer Wartung vom Landsberg JetService zu unterziehen um einen reibungslosen Betrieb der Geräteeinheit sicherzustellen und um Schäden am gerät zu vermeiden.
    JetPeel`s die im experimentellen Einsatz waren, müssen zusätzlich einer “Kompressordrucküberprüfung” nebst “Druckkalibration” unterzogen werden.
    Die Preise für technische Dienstleistungen von Landsberg sind der Technik- und Wartungspreisliste zu entnehmen.
  11. Änderung der Verkaufsbedingungen
    Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser Verkaufsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
  12. Abschluss von Aufträgen und Verträgen
    Siehe auch §2 Absatz 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 17 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  1. Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung/ Leistung berücksichtigenden Betrages erstatten.
  2. Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragsverpflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Wir haben keine Verpflichtungen, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung in nicht von uns angebotener Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.

§ 18 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhand mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig.

§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden, für Klagen des Kunden ausschließlich unser Sitz. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 22 Verbindlichkeiten von Verträgen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Daraus, dass der Verkäufer auf die Einhaltung einzelner Vertragsabstimmungen nicht besteht, aus deren Nichteinhaltung keine Folgerungen zieht oder Ansprüche nicht geltend macht, kann nicht abgeleitet werden, dass er insoweit auf seine Rechte und Ansprüche verzichtet.

§ 21 – Behandlungsverträge

Bei Landsberg respektive vormals bei Laserwelt abgeschlossenen Behandlungsverträge,
sind innerhalb der Vertragslaufzeit bzw. der geplanten Behandlungslaufzeit abzuschliessen.
Bezahlte Behandlungen, im speziellen Behandlungspakete (mehrere Behandlungen im Paket zum Paketpreis abgeschlossen) werden spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres nach Vertragsabschluss ungültig.
Nicht wahrgenommene bzw. ohne ärztliches Attest abgesagte Behandlungstermine werden ersatzlos und ohne Kostenerstattung gestrichen.
Kostenerstattung erfolgt ausschliesslich bei Totalabsagen ohne neue Terminierung vor Behandlung mit ärztlichem Attest.